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     Vorgaben bezüglich Coronavirus
und Gruppen ab
1. Mai:

 

Die aktuelle Situation bez. Gruppenstunden, Treffen ist im kirchlichen Bereich noch etwas vage. Es soll in der nächsten neue Vorgaben kommen.

 

Für Treffen und Sitzungen in der Pfarre haben wir vom diözesanen Personalreferat diese Vorgaben:

Weitere Grundsätze für die Arbeit ab Anfang Mai sind - dies gilt für die Angestellten der Pfarren/Diözese; somit auch für die Pfarrgemeinde:

    . Der Parteienverkehr soll auf ein Minimum reduziert bleiben.
    . Veranstaltungen sind weiterhin nicht möglich.
    . Besprechungen / Sitzungen mit mehreren TeilnehmerInnen sollen nach Möglichkeit weiterhin als Telefon-bzw. Videokonferenzen abgehalten werden.
Werden sie aus guten Gründen doch persönlich abgehalten, sind die Schutzmaßnahmen(siehe unten) zu beachten und es sind größere als sonst übliche Räume zu verwenden.
    . Auswärtstermine in kleinen Gruppen (ca. 5 Personen) innerhalb der Erzdiözese sind unter Einhaltung der Schutzbestimmungen möglich (das Betrifft z.B. Revisionen, Besprechungen zu Bauprojekten, Arbeitstreffen, die nicht als Videokonferenz möglich sind, ...).

Seitens der Regierung gelten folgende Regelungen ab 1. Mai - wir gehen davon aus, dass wir diese auch auf die Pfarre umlegen können:

Die seit 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen laufen aus. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand nur, wenn er auch eingehalten werden kann.

Öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden explizit erlaubt (z. B. Yogakurse in Parks),
an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
 

 

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Sie können hier eine E-Mail an den Betreuer senden.

updated on 1.05.20 by gcd