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Auszugsweise Rahmenordnung
der Österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(wirksam vom 28. Dezember 2020 bis vorerst 6. Februar 2021)

Die vollständige Rahmenordnung ist hier nachzulesen


In Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen die österreichischen Bischöfe, vor dem Hintergrund eines diesbezüglichen Übereinkommens mit der Regierung, nachstehende Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten:

Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen.

Zulässig ist die Feier von Gottesdiensten im kleinsten Kreis.

Für diese gelten die folgenden Bestimmungen:

Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 510 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird. Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten.

Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern.

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kan-torin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten.

Alle Gläubigen sind eingeladen, daheim Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden;

Einen österreichweiten Überblick über gestreamte Gottesdienste finden Sie unter: www.katholisch.at/gottesdienste

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Sie können hier eine E-Mail an den Betreuer senden.

updated on 22.12.20 by gcd