Auszugsweise
Rahmenordnung der
Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher
Gottesdienste
(wirksam
ab 13. November 2021) (zusätzliche
Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung
werden noch verlautbart)
Die
vollständige Rahmenordnung ist hier nachzulesen
Für
öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
- FFP2-Masken
sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen
sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen
Gründen keinen MNS tragen können.
- Der Vorsteher und
alle weiteren liturgischen Dienste müssen folgende
Vorgaben einhalten:
• „3G-Nachweis“
(Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne
der
aktuellen staatlichen
Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19);
• Gründliches
Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder Desinfizieren der Hände
un-
mittelbar vor
dem Beginn der Feier.
- Beim
Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender
bereitgestellt werden
- Gemeinsames
Singen und Sprechen sind zur Zeit ohne Einschränkungen
möglich.
- Beim
Kommuniongang
sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
Beim
Gang zur Kommunion ist ein ausreichender Abstand immer einzuhalten;
- Handkommunion wird
dringend empfohlen;
mit
der heiligen Kommunion in den Händen
treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite,
um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem
leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist.
Die
Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche
Gebet offen!
Einen österreichweiten
Überblick über gestreamte Gottesdienste finden Sie
unter: www.katholisch.at/gottesdienste
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