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Auszugsweise Rahmenordnung
der Österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(wirksam ab 13. November 2021)
(zusätzliche Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung werden noch verlautbart) 

Die vollständige Rahmenordnung ist hier nachzulesen


Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage –
nun folgende Regelungen:

 

  • FFP2-Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.
  • Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen folgende Vorgaben einhalten:

„3G-Nachweis“ (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der  

aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19);

• Gründliches Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder Desinfizieren der Hände un-

mittelbar vor dem Beginn der Feier.

  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden
  • Gemeinsames Singen und Sprechen sind zur Zeit ohne Einschränkungen möglich.
  • Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
    Beim Gang zur Kommunion ist ein ausreichender Abstand immer einzuhalten;
  • Handkommunion wird dringend empfohlen;
  • mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist.

Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen!

Einen österreichweiten Überblick über gestreamte Gottesdienste finden Sie unter: www.katholisch.at/gottesdienste

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Sie können hier eine E-Mail an den Betreuer senden.

updated on 12.11.21 by gcd