Der
Betreiber der Eßlinger Homepage stellt die Eßlinger Homepage am Internet
allen privaten und nichtkommerziellen Benutzern kostenlos zur Verfügung.
Diese haben insbesondere die Möglichkeit,
- öffentlich zugängliche Informationen abzurufen,
- Informationen auf dieser Homepage zu veröffentlichen,
- Kontakt über E-Mail oder den Chat-Channel mit anderen Benutzern aufzunehmen,
- elektronische Grußkarten zu versenden
Registrierte Benutzer sind dem Betreiber namentlich und über Kontaktinformationen bekannt. Diese Kontaktinformationen werden vertraulich behandelt und stehen der Öffentlichkeit nicht oder nur nach eigenem Wunsch zur Verfügung. Registrierte Benutzer können
- selbst Informationen veröffentlichen,
- Einträge im Kalender oder Verzeichnis vornehmen,
- E-Mail Aussendungen an Interessierte durchführen
Der Betreiber behält sich das Recht vor,
- Zugriffe auf die Homepage aufzuzeichnen,
- Benutzern Zugang zu kritischen Bereichen auf Wunsch zu ermöglichen,
- registrierten Benutzern den Zugang zu verwehren,
- bei schwerwiegenden rechtlichen Problemen Kontaktinformationen oder Zugriffsdaten nach eigenem Ermessen an Geschädigte weiterzugeben,
- bei kommerzorienterter Nutzung der Dienste ein Entgelt einzuheben,
- Informationen über Interessensgebiete elektronisch zu erfassen und weiterzuverarbeiten.
Gemäß ECG
* gelten insbesondere folgende gesetzliche Bestimmungen:
- Verantwortlichkeit bei Hyperlinks §18. (1) Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises (Hyperlink)
einen Zugang zu Informationen eines Nutzers eröffnet, ist für diese Informationen nicht
verantwortlich, sofern
1. er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat
und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände
bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird,
oder
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird,
um den elektronischen Verweis zu entfernen.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder
von ihm beaufsichtigt wird.
- Pflichten der Diensteanbieter § 19.
(1) Die in den §§ 14 bis 18 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die
von ihnen gespeicherten oder übermittelten Informationen allgemein zu überwachen oder von
sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen.
(2) Die in den §§ 14 bis 16 genannten Diensteanbieter haben aufgrund der Anordnung
eines Gerichtes diesem alle Informationen zur Verfügung zu stellen, an Hand deren die Nutzer
ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von
Informationen abgeschlossen haben, ermittelt werden können.
(3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die Adresse eines
Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen
abgeschlossen haben, auf Verlangen dritten Personen zur Verfügung zu stellen, sofern diese ein
überwiegendes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers und eines
bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts glaubhaft machen.
(4) Sonstige Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter gegenüber
Behörden oder Gerichten bleiben unberührt.
* E-Commerce-Gesetz (Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte
des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden)

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